Konzernkapitalflussrechnung
2015
TEUR
2014
TEUR
Konzern – Jahresüberschuss/-fehlbetrag nach Anteilen anderer Gesellschafter
+36.747
-3.270
Ergebnisanteile von Minderheitsgesellschaftern
+92
+8
Abschreibungen (+) / Zuschreibungen (-) auf Gegenstände des Anlagevermögens
+16.673 +16.652
Zunahme (+) / Abnahme (-) der Rückstellungen
+5.109
+2.358
Sonstige zahlungsunwirksame Aufwendungen (+) / Erträge (-)
-37
-66
Zunahme (-) / Abnahme (+) der Vorräte, der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sowie anderer Aktiva,
die nicht der Investitions- oder Finanzierungstätigkeit zuzuordnen sind
+285
-2.738
Zunahme (+) / Abnahme (-) der Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen sowie anderer Passiva,
die nicht der Investitions- oder Finanzierungstätigkeit zuzuordnen sind
-5.699
+7.338
Gewinn (-) / Verlust (+) aus dem Abgang von Gegenständen des Anlagevermögens
+140
+52
Nachträglicher zahlungswirksamer Gewinn (-) aus dem Abgang von Gegenständen des Anlagevermögens
0
-500
Zinsaufwendungen (+) / Zinserträge (-)
+1.526
+1.455
Erhaltene Zinsen (+)
+145
+168
Ertragsteueraufwand (+) / Ertragsteuerertrag (-)
+7.172
+424
Ertragsteuerzahlungen (-) / Ertragsteuererstattungen (+)
-5.665
-583
Cashflow aus laufender Geschäftstätigkeit
+56.488 +21.298
Auszahlungen für Investitionen in das immaterielle Anlagevermögen (-)
-1.683
-375
Auszahlungen für Investitionen in das Sachanlagevermögen (-)
-8.742
-3.147
Nachträgliche Einzahlungen aus in Vorjahren veräußerten Vermögenswerten (+)
0
+500
Auszahlungen für Investitionen in das Finanzanlagevermögen (-)
-3.831
-65
Cashflow aus Investitionstätigkeit
-14.256
-3.087
Auszahlungen für die Tilgung von Anleihen und (Finanz-) Krediten (-)
-4.218
-4.219
Gezahlte Zinsen (-)
-630
-798
Cashflow aus Finanzierungstätigkeit
-4.848
-5.017
Veränderungen aus der Währungsumrechnung
-264
-246
Zahlungswirksame Veränderungen des Finanzmittelfonds
+37.120 +12.948
Finanzmittelfonds am Anfang der Periode
+76.107 +63.159
Finanzmittelfonds am Ende der Periode
+113.227 +76.107
Der Finanzmittelfonds setzt sich aus Kassenguthaben in Höhe von TEUR 32 und Bankguthaben in Höhe von
TEUR 113.195 zusammen. Bankguthaben (Festgelder) mit einer Laufzeit von mehr als 3 Monaten ab Vertrags-
schluss (TEUR 15.000, Vorjahr TEUR 20.000) werden gemäß DRS 21 nicht dem Finanzmittelfonds zugeordnet.