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VIII. Sonstige finanzielleVerpflichtungen

Die Koelnmesse GmbH ist Mitglied in der Zusatzver-

sorgungskasse der Stadt Köln (ZVK). Die ZVK hat die

Aufgabe, den Arbeitnehmern ihrer Mitglieder eine

zusätzliche Alters-, Berufsunfähigkeits-, Erwerbs-

unfähigkeits- und Hinterbliebenenversorgung zu

gewähren. Die Umlage beträgt derzeit 5,8 % des

zusatzversorgungspflichtigen Entgelts. Zum Aufbau

einer Kapitaldeckung wird für 2015 ein Zusatzbeitrag

von 3,2 % erhoben (2016 unverändert: 3,2 %). Die

auf die Gesellschaft entfallende Unterdeckung, für

die in Ausübung des Bilanzierungswahlrechts gemäß

Art. 28 EGHGB keine Rückstellung gebildet wurde,

beträgt zum 31. Dezember 2015 TEUR 33.989

(Konzern: TEUR 35.157). Die Summe der umlage-

pflichtigen Gehälter beträgt bezogen auf den

Konzern TEUR 27.029 und bezogen auf die

Koelnmesse GmbH TEUR 26.195. Darüber hinaus

bestehen jährliche Verpflichtungen für Altersversor-

gung zugunsten der Geschäftsführer und einiger

Geschäftsbereichsleiter gegenüber verschiedenen

Unterstützungskassen. Diese betragen bezogen auf

den Konzern TEUR 256 und bezogen auf die

Koelnmesse GmbH TEUR 251.

Die Stadt Köln, die Koelnmesse GmbH sowie die

Inhaber der in 2005 neu errichteten Messehallen

haben sich grundsätzlich darüber geeinigt, dass

rückwirkend ab 1. August 2010 die Mietzahlungen

für die Messehallen interimsweise auf derzeit 75 %

der Vertragsmiete reduziert werden. Der Aufsichtsrat

der Koelnmesse GmbH und der Rat der Stadt Köln

haben dem Abschluss der Interimsvereinbarung

zugestimmt. Die Inhaber verzichten dabei ausdrück-

lich nicht auf die ursprüngliche Miethöhe. Eine

endgültige Einigung steht noch aus. Die finanziellen

Verpflichtungen aus dem ursprünglichen Mietvertrag

und ursprünglicher Mietdauer für die neuen Nord-

hallen würden für die Koelnmesse GmbH und den

Konzern ab Anfang 2015 TEUR 413.470 zzgl.

Nebenkosten betragen.

Der Rat der Stadt Köln, die Gremien der Koelnmesse

GmbH sowie die Gesellschafter der Grundstücks-

gesellschaft Köln Messe 15–18 GbR haben im März

2016 dem zwischen den Vertragsparteien ausgehan-

delten Vergleich im Zusammenhang mit den Rechts-

streitigkeiten bezüglich des Nordhallengeländes

zugestimmt. Der Vergleich sieht vor, dass sich die

Mietzahlungen pro Jahr für die Nordhallen und damit

auch die zukünftigen finanziellen Verpflichtungen

dauerhaft reduzieren. Der Vergleich zwischen den

Vertragsparteien sowie die Entscheidungen der

Gremien der Parteien stehen unter demVorbehalt,

dass die EU-Kommission ihre Zustimmung unter

beihilfe- und vergaberechtlichen Aspekten geben

wird. Solange diese Zustimmung nicht vorliegt, kann

noch nicht davon ausgegangen werden, dass sich die

aus den Entscheidungen ergebenden positiven

Ergebniseffekte realisieren lassen.

Aus den Mietverträgen für das in 2005 neu errichtete

Kongresszentrum sowie für das Messehochhaus

bestehen langfristige Verpflichtungen der Koelnmesse

GmbH und auf Konzernebene in Höhe von

TEUR 72.826 zzgl. Nebenkosten.

Darüber hinaus bestehen Verpflichtungen aus

langfristigen Miet- und Leasingverträgen über

Betriebs- und Geschäftsausstattung (Firmenfahr-

zeuge, Kopierer, Computer, Peripheriegeräte etc.)

der Koelnmesse GmbH von insgesamt TEUR 18.439

(auf Konzernebene: TEUR 20.833).