VIII. Sonstige finanzielleVerpflichtungen
Die Koelnmesse GmbH ist Mitglied in der Zusatzver-
sorgungskasse der Stadt Köln (ZVK). Die ZVK hat die
Aufgabe, den Arbeitnehmern ihrer Mitglieder eine
zusätzliche Alters-, Berufsunfähigkeits-, Erwerbs-
unfähigkeits- und Hinterbliebenenversorgung zu
gewähren. Die Umlage beträgt derzeit 5,8 % des
zusatzversorgungspflichtigen Entgelts. Zum Aufbau
einer Kapitaldeckung wird für 2015 ein Zusatzbeitrag
von 3,2 % erhoben (2016 unverändert: 3,2 %). Die
auf die Gesellschaft entfallende Unterdeckung, für
die in Ausübung des Bilanzierungswahlrechts gemäß
Art. 28 EGHGB keine Rückstellung gebildet wurde,
beträgt zum 31. Dezember 2015 TEUR 33.989
(Konzern: TEUR 35.157). Die Summe der umlage-
pflichtigen Gehälter beträgt bezogen auf den
Konzern TEUR 27.029 und bezogen auf die
Koelnmesse GmbH TEUR 26.195. Darüber hinaus
bestehen jährliche Verpflichtungen für Altersversor-
gung zugunsten der Geschäftsführer und einiger
Geschäftsbereichsleiter gegenüber verschiedenen
Unterstützungskassen. Diese betragen bezogen auf
den Konzern TEUR 256 und bezogen auf die
Koelnmesse GmbH TEUR 251.
Die Stadt Köln, die Koelnmesse GmbH sowie die
Inhaber der in 2005 neu errichteten Messehallen
haben sich grundsätzlich darüber geeinigt, dass
rückwirkend ab 1. August 2010 die Mietzahlungen
für die Messehallen interimsweise auf derzeit 75 %
der Vertragsmiete reduziert werden. Der Aufsichtsrat
der Koelnmesse GmbH und der Rat der Stadt Köln
haben dem Abschluss der Interimsvereinbarung
zugestimmt. Die Inhaber verzichten dabei ausdrück-
lich nicht auf die ursprüngliche Miethöhe. Eine
endgültige Einigung steht noch aus. Die finanziellen
Verpflichtungen aus dem ursprünglichen Mietvertrag
und ursprünglicher Mietdauer für die neuen Nord-
hallen würden für die Koelnmesse GmbH und den
Konzern ab Anfang 2015 TEUR 413.470 zzgl.
Nebenkosten betragen.
Der Rat der Stadt Köln, die Gremien der Koelnmesse
GmbH sowie die Gesellschafter der Grundstücks-
gesellschaft Köln Messe 15–18 GbR haben im März
2016 dem zwischen den Vertragsparteien ausgehan-
delten Vergleich im Zusammenhang mit den Rechts-
streitigkeiten bezüglich des Nordhallengeländes
zugestimmt. Der Vergleich sieht vor, dass sich die
Mietzahlungen pro Jahr für die Nordhallen und damit
auch die zukünftigen finanziellen Verpflichtungen
dauerhaft reduzieren. Der Vergleich zwischen den
Vertragsparteien sowie die Entscheidungen der
Gremien der Parteien stehen unter demVorbehalt,
dass die EU-Kommission ihre Zustimmung unter
beihilfe- und vergaberechtlichen Aspekten geben
wird. Solange diese Zustimmung nicht vorliegt, kann
noch nicht davon ausgegangen werden, dass sich die
aus den Entscheidungen ergebenden positiven
Ergebniseffekte realisieren lassen.
Aus den Mietverträgen für das in 2005 neu errichtete
Kongresszentrum sowie für das Messehochhaus
bestehen langfristige Verpflichtungen der Koelnmesse
GmbH und auf Konzernebene in Höhe von
TEUR 72.826 zzgl. Nebenkosten.
Darüber hinaus bestehen Verpflichtungen aus
langfristigen Miet- und Leasingverträgen über
Betriebs- und Geschäftsausstattung (Firmenfahr-
zeuge, Kopierer, Computer, Peripheriegeräte etc.)
der Koelnmesse GmbH von insgesamt TEUR 18.439
(auf Konzernebene: TEUR 20.833).