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Anhang und Konzernanhang 64/65

Mit den Geschäftsführern wurde mit Wirkung ab

dem Geschäftsjahr 2012 eine Neugestaltung der

variablen Vergütungsregelung mit langfristigen

Anreizwirkungen vereinbart.

Dabei wird zunächst die Auszahlung der Tantieme

über mehrere Jahre gestreckt. Für 2015 wird erstmals

die gesamte Tantieme (Vorjahr: 75 %) in eine

Bonusbank eingestellt. Aus den in der Bonusbank

aufgelaufenen Beträgen wird jedes Jahr nur ein

Drittel ausgezahlt, so dass für das Geschäftsjahr

2015 an Herrn Gerald Böse EUR 175.442,62, an Frau

Katharina C. Hamma EUR 98.977,67 sowie an Herrn

Herbert Marner EUR 117.822,30 als Tantieme zur

Auszahlung kommen werden.

Der ergebnisbezogene Anteil der Tantiemen beträgt

bei den Geschäftsführern 30 %, beimVorsitzenden

der Geschäftsführung 35 % der Gesamttantieme.

Dieser ergebnisbezogene Anteil wird einer Malus-

Regelung unterworfen und unter Berücksichtigung

der Zielerreichung der Folgejahre ausbezahlt. Die

dieser Malus-Regelung unterliegenden Tantiemenan-

teile belaufen sich in 2015 für Herrn Gerald Böse auf

EUR 69.358,33, für Frau Katharina C. Hamma auf

EUR 34.650,00 sowie für Herrn Herbert Marner auf

EUR 40.404,00.

Der tatsächliche Aufwand für die derzeit aktiven

Geschäftsführungsmitglieder betrug für 2014

insgesamt TEUR 1.707 und lag damit um TEUR 2

über den Vorjahresangaben. Die zusätzlichen

Aufwendungen betrugen bezüglich Frau Katharina C.

Hamma EUR 1.790,25 und bei Herrn Herbert

Marner EUR 194,25.

Im Geschäftsjahr wurden keine Leistungen an

Geschäftsführungsmitglieder wegen der Beendigung

ihrer Tätigkeit gewährt.

Versorgungsregelungen und Ansprüche auf Übergangs-

gelder nach öffentlich-rechtlichen Bestimmungen für

den Fall einer vorzeitigen Beendigung der Tätigkeiten

bestehen für kein Geschäftsführungsmitglied.

Die Bezüge der ehemaligen Geschäftsführer und

deren Hinterbliebenen betrugen TEUR 487 (davon

TEUR 53 für Vorjahre). Für Pensionsverpflichtungen

gegenüber ehemaligen Geschäftsführern und deren

Hinterbliebenen sind TEUR 5.893 zurückgestellt.

Die Mitglieder des Aufsichtsrats der Koelnmesse

GmbH und der Koelnmesse Ausstellungen GmbH

erhalten für ihre Tätigkeit ein Sitzungsgeld je

teilgenommener Sitzung. Gleiches gilt für die

Mitglieder des Finanzausschusses, des Ausschusses

Internationalisierung sowie die Vertreter der

Gesellschafter in den Versammlungen. Für die

Mitglieder des jeweiligen Ausschusses betrug die

Vergütung je teilgenommener Sitzung EUR 250, der

jeweilige Vorsitzende erhielt den zweifachen und

seine Stellvertreter den eineinhalbfachen Betrag. Der

Vorsitzende des Aufsichtsrats der Koelnmesse GmbH

erhält darüber hinaus gemäß Gesellschaftsvertrag

eine zusätzliche Aufwandsentschädigung. Der

Wirtschaftsbeirat wurde mit Beschluss des Aufsichts-

rats vom 16. Juni 2015 aufgelöst.

Im Geschäftsjahr 2015 wurden bei der Koelnmesse

GmbH sechs Aufsichtsratssitzungen, zwei Sitzungen

des Finanzausschusses, zwei Gesellschafterversamm-

lungen sowie vier Sitzungen des Ausschusses Internati-

onalisierung abgehalten. Bei der Koelnmesse Ausstel-

lungen GmbH wurden zwei Aufsichtsratssitzungen

sowie eine Gesellschafterversammlung abgehalten.