Anhang und Konzernanhang 64/65
Mit den Geschäftsführern wurde mit Wirkung ab
dem Geschäftsjahr 2012 eine Neugestaltung der
variablen Vergütungsregelung mit langfristigen
Anreizwirkungen vereinbart.
Dabei wird zunächst die Auszahlung der Tantieme
über mehrere Jahre gestreckt. Für 2015 wird erstmals
die gesamte Tantieme (Vorjahr: 75 %) in eine
Bonusbank eingestellt. Aus den in der Bonusbank
aufgelaufenen Beträgen wird jedes Jahr nur ein
Drittel ausgezahlt, so dass für das Geschäftsjahr
2015 an Herrn Gerald Böse EUR 175.442,62, an Frau
Katharina C. Hamma EUR 98.977,67 sowie an Herrn
Herbert Marner EUR 117.822,30 als Tantieme zur
Auszahlung kommen werden.
Der ergebnisbezogene Anteil der Tantiemen beträgt
bei den Geschäftsführern 30 %, beimVorsitzenden
der Geschäftsführung 35 % der Gesamttantieme.
Dieser ergebnisbezogene Anteil wird einer Malus-
Regelung unterworfen und unter Berücksichtigung
der Zielerreichung der Folgejahre ausbezahlt. Die
dieser Malus-Regelung unterliegenden Tantiemenan-
teile belaufen sich in 2015 für Herrn Gerald Böse auf
EUR 69.358,33, für Frau Katharina C. Hamma auf
EUR 34.650,00 sowie für Herrn Herbert Marner auf
EUR 40.404,00.
Der tatsächliche Aufwand für die derzeit aktiven
Geschäftsführungsmitglieder betrug für 2014
insgesamt TEUR 1.707 und lag damit um TEUR 2
über den Vorjahresangaben. Die zusätzlichen
Aufwendungen betrugen bezüglich Frau Katharina C.
Hamma EUR 1.790,25 und bei Herrn Herbert
Marner EUR 194,25.
Im Geschäftsjahr wurden keine Leistungen an
Geschäftsführungsmitglieder wegen der Beendigung
ihrer Tätigkeit gewährt.
Versorgungsregelungen und Ansprüche auf Übergangs-
gelder nach öffentlich-rechtlichen Bestimmungen für
den Fall einer vorzeitigen Beendigung der Tätigkeiten
bestehen für kein Geschäftsführungsmitglied.
Die Bezüge der ehemaligen Geschäftsführer und
deren Hinterbliebenen betrugen TEUR 487 (davon
TEUR 53 für Vorjahre). Für Pensionsverpflichtungen
gegenüber ehemaligen Geschäftsführern und deren
Hinterbliebenen sind TEUR 5.893 zurückgestellt.
Die Mitglieder des Aufsichtsrats der Koelnmesse
GmbH und der Koelnmesse Ausstellungen GmbH
erhalten für ihre Tätigkeit ein Sitzungsgeld je
teilgenommener Sitzung. Gleiches gilt für die
Mitglieder des Finanzausschusses, des Ausschusses
Internationalisierung sowie die Vertreter der
Gesellschafter in den Versammlungen. Für die
Mitglieder des jeweiligen Ausschusses betrug die
Vergütung je teilgenommener Sitzung EUR 250, der
jeweilige Vorsitzende erhielt den zweifachen und
seine Stellvertreter den eineinhalbfachen Betrag. Der
Vorsitzende des Aufsichtsrats der Koelnmesse GmbH
erhält darüber hinaus gemäß Gesellschaftsvertrag
eine zusätzliche Aufwandsentschädigung. Der
Wirtschaftsbeirat wurde mit Beschluss des Aufsichts-
rats vom 16. Juni 2015 aufgelöst.
Im Geschäftsjahr 2015 wurden bei der Koelnmesse
GmbH sechs Aufsichtsratssitzungen, zwei Sitzungen
des Finanzausschusses, zwei Gesellschafterversamm-
lungen sowie vier Sitzungen des Ausschusses Internati-
onalisierung abgehalten. Bei der Koelnmesse Ausstel-
lungen GmbH wurden zwei Aufsichtsratssitzungen
sowie eine Gesellschafterversammlung abgehalten.