Previous Page  48 / 79 Next Page
Information
Show Menu
Previous Page 48 / 79 Next Page
Page Background

Anhang und Konzernanhang

I. Allgemeine Angaben

Der Konzernabschluss und der Jahresabschluss der

Koelnmesse GmbH sind nach den Vorschriften des

Handelsgesetzbuchs und des GmbH-Gesetzes

aufgestellt worden.

Der Konzernabschluss und der Jahresabschluss der

Koelnmesse GmbH werden im Folgenden gemeinsam

kommentiert. Soweit nicht besonders vermerkt,

gelten die Aussagen für beide Abschlüsse.

Die Koelnmesse GmbH ist nach den handelsrechtli-

chen Vorschriften eine große Kapitalgesellschaft

(§ 267 Abs. 3 HGB).

Die Gewinn- und Verlustrechnungen wurden nach

dem Gesamtkostenverfahren gemäß § 275 Abs. 2

HGB aufgestellt. Der Posten „Materialaufwand“

wurde branchenüblich in „Veranstaltungsbezogener

Aufwand“ umbenannt.

Die in den Konzernabschluss einbezogene inländische

Tochtergesellschaft Koelnmesse Ausstellungen

GmbH macht gemäß § 264 Abs. 3 HGB von den

Erleichterungen für Konzern-Tochterunternehmen

Gebrauch und verzichtet auf die Offenlegung des

Jahresabschlusses.

II. Konsolidierungskreis

In den Konzernabschluss sind neben der Koelnmesse

GmbH eine inländische und acht ausländische

Gesellschaften nach den Regeln der Vollkonsolidie-

rung einbezogen.

In den Konsolidierungskreis wurden folgende

Gesellschaften einbezogen, an denen die Koelnmesse

GmbH unmittelbar oder mittelbar jeweils 100 %

(Ausnahme: Koelnmesse YA Tradefair Private Limited,

Mumbai: 75 %) des Stammkapitals hält:

− Koelnmesse Ausstellungen GmbH, Köln

− Koelnmesse S.r.l., Mailand

− Koelnmesse Inc., Chicago

− Koelnmesse Pte. Ltd., Singapur

− Koelnmesse Ltd., Hongkong

− Koelnmesse Co. Ltd., Peking

− Koelnmesse Co. Ltd., Tokio

− Koelnmesse Co., Ltd., Bangkok

− Koelnmesse YA Tradefair Private Limited, Mumbai

Die Koelnmesse YA Tradefair Private Ltd., Mumbai,

hat für den Konzernabschluss einen Zwischenab-

schluss für das Kalenderjahr erstellt, da der lokale

Abschluss auf den Stichtag 31. März erfolgt. Die

Abschlüsse der übrigen einbezogenen Unternehmen

sowie der Konzernabschluss haben den gleichen

Abschlussstichtag.

Nicht konsolidiert wurde die Beteiligung der

Koelnmesse GmbH an der KölnKongress GmbH, Köln,

(Anteil am Stammkapital: 49 %). Zwischen dem

Hauptgesellschafter und der KölnKongress GmbH

besteht ein Organschaftsvertrag. Die Gesellschafterin

Koelnmesse GmbH hat nach diesemVertrag keine

Ergebnisansprüche. Diese stehen nur dem Hauptge-

sellschafter zu, der beherrschenden Einfluss auf die

KölnKongress GmbH ausübt. Die Beteiligung ist

daher weder gemäß § 310 HGB noch gemäß den

§§ 311, 312 HGB zu konsolidieren.

Die Beteiligung der Koelnmesse Co., Ltd., Bangkok,

an der Expolink Global Network Limited, Bangkok,

(Beteiligungsquote: 49 %) wurde nicht at equity in

den Konzernabschluss einbezogen, da kein maßgeb-

licher Einfluss auf die Geschäftspolitik ausgeübt wird,

obwohl der Anteil der Stimmrechte 20 % übersteigt.

Am 16.12.2014 wurde die brasilianische Tochter-

gesellschaft Koelnmesse Organização de Feiras Ltda.,

Rio de Janeiro, durch die Koelnmesse GmbH

gegründet. Auf eine Einbeziehung in den Konzern-

abschluss wurde gemäß § 296 Absatz 2 HGB wegen

untergeordneter Bedeutung verzichtet.