Anhang und Konzernanhang
I. Allgemeine Angaben
Der Konzernabschluss und der Jahresabschluss der
Koelnmesse GmbH sind nach den Vorschriften des
Handelsgesetzbuchs und des GmbH-Gesetzes
aufgestellt worden.
Der Konzernabschluss und der Jahresabschluss der
Koelnmesse GmbH werden im Folgenden gemeinsam
kommentiert. Soweit nicht besonders vermerkt,
gelten die Aussagen für beide Abschlüsse.
Die Koelnmesse GmbH ist nach den handelsrechtli-
chen Vorschriften eine große Kapitalgesellschaft
(§ 267 Abs. 3 HGB).
Die Gewinn- und Verlustrechnungen wurden nach
dem Gesamtkostenverfahren gemäß § 275 Abs. 2
HGB aufgestellt. Der Posten „Materialaufwand“
wurde branchenüblich in „Veranstaltungsbezogener
Aufwand“ umbenannt.
Die in den Konzernabschluss einbezogene inländische
Tochtergesellschaft Koelnmesse Ausstellungen
GmbH macht gemäß § 264 Abs. 3 HGB von den
Erleichterungen für Konzern-Tochterunternehmen
Gebrauch und verzichtet auf die Offenlegung des
Jahresabschlusses.
II. Konsolidierungskreis
In den Konzernabschluss sind neben der Koelnmesse
GmbH eine inländische und acht ausländische
Gesellschaften nach den Regeln der Vollkonsolidie-
rung einbezogen.
In den Konsolidierungskreis wurden folgende
Gesellschaften einbezogen, an denen die Koelnmesse
GmbH unmittelbar oder mittelbar jeweils 100 %
(Ausnahme: Koelnmesse YA Tradefair Private Limited,
Mumbai: 75 %) des Stammkapitals hält:
− Koelnmesse Ausstellungen GmbH, Köln
− Koelnmesse S.r.l., Mailand
− Koelnmesse Inc., Chicago
− Koelnmesse Pte. Ltd., Singapur
− Koelnmesse Ltd., Hongkong
− Koelnmesse Co. Ltd., Peking
− Koelnmesse Co. Ltd., Tokio
− Koelnmesse Co., Ltd., Bangkok
− Koelnmesse YA Tradefair Private Limited, Mumbai
Die Koelnmesse YA Tradefair Private Ltd., Mumbai,
hat für den Konzernabschluss einen Zwischenab-
schluss für das Kalenderjahr erstellt, da der lokale
Abschluss auf den Stichtag 31. März erfolgt. Die
Abschlüsse der übrigen einbezogenen Unternehmen
sowie der Konzernabschluss haben den gleichen
Abschlussstichtag.
Nicht konsolidiert wurde die Beteiligung der
Koelnmesse GmbH an der KölnKongress GmbH, Köln,
(Anteil am Stammkapital: 49 %). Zwischen dem
Hauptgesellschafter und der KölnKongress GmbH
besteht ein Organschaftsvertrag. Die Gesellschafterin
Koelnmesse GmbH hat nach diesemVertrag keine
Ergebnisansprüche. Diese stehen nur dem Hauptge-
sellschafter zu, der beherrschenden Einfluss auf die
KölnKongress GmbH ausübt. Die Beteiligung ist
daher weder gemäß § 310 HGB noch gemäß den
§§ 311, 312 HGB zu konsolidieren.
Die Beteiligung der Koelnmesse Co., Ltd., Bangkok,
an der Expolink Global Network Limited, Bangkok,
(Beteiligungsquote: 49 %) wurde nicht at equity in
den Konzernabschluss einbezogen, da kein maßgeb-
licher Einfluss auf die Geschäftspolitik ausgeübt wird,
obwohl der Anteil der Stimmrechte 20 % übersteigt.
Am 16.12.2014 wurde die brasilianische Tochter-
gesellschaft Koelnmesse Organização de Feiras Ltda.,
Rio de Janeiro, durch die Koelnmesse GmbH
gegründet. Auf eine Einbeziehung in den Konzern-
abschluss wurde gemäß § 296 Absatz 2 HGB wegen
untergeordneter Bedeutung verzichtet.