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Anhang und Konzernanhang 50/51

Die Rückstellung für Altersteilzeit wird nach Maßgabe

des Blockmodells gebildet. Sie ist nach versicherungs-

mathematischen Grundsätzen mit einem risiko- und

laufzeitadäquaten Rechnungszinsfuß in Höhe von

2,18 % gemäß § 253 Abs. 2 S. 1 HGB abgezinst. Als

Rechengrundlage dienen die Richttafeln 2005 G

von Klaus Heubeck.

Die Rückstellung für drohende Verluste für Veran-

staltungen wird auf Basis des Deckungsbeitrags

(DB) 2 unter Berücksichtigung bestimmter,

veranstaltungsbezogener Gemeinkosten gebildet.

Die Zurechnung der Gemeinkosten (insbesondere

Hallenmieten und Abschreibungen) zu den einzel-

nen Veranstaltungen erfolgt als individueller

Kostensatz pro genutztem Quadratmeter.

Die Rückstellung für drohende Verluste aus Zins-

begrenzungsvereinbarungen wird mit dem negativen

Marktwert des Zinsswaps angesetzt.

Die Verbindlichkeiten werden zu Erfüllungsbeträgen

bilanziert.

Geschäftsvorfälle in fremder Währung werden mit

dem Kurs am Tag des Geschäftsvorfalls oder zum

ungünstigeren Devisenkassamittelkurs am Bilanz-

stichtag bewertet; Verluste aus Kursänderungen

sind stichtagsbezogen berücksichtigt. Auf fremde

Währung lautende Vermögensgegenstände und

Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von bis zu

einem Jahr werden grundsätzlich zum Devisen-

kassamittelkurs am Bilanzstichtag bewertet.

Als passive Rechnungsabgrenzungsposten werden

die im Geschäftsjahr erhaltenen Zahlungen

abgegrenzt, soweit sie auf Folgejahre entfallen.

Aktive und passive latente Steuern der Organträgerin

Koelnmesse GmbH sowie der zugehörigen Organ-

gesellschaft werden bilanziert, sofern mit einer

zukünftigen Steuerbe- oder -entlastung gerechnet

werden kann. Mögliche Steuerlatenzen entstehen

aus Unterschieden in den Bilanzansätzen der

Handelsbilanz und Steuerbilanz. Sie resultieren im

Wesentlichen aus folgenden Verpflichtungen und

führen im Einzelabschluss sowie im Konzern

insgesamt zu einem aktiven Überhang:

− Pensionsrückstellungen

− Rückstellung für Altersteilzeit

− Rückstellung für Drohverluste

− Rückstellungen für ausstehende

Mietverpflichtungen

Verlustvorträge führen ebenfalls zu aktiven

Steuerlatenzen, sofern mit einer Inanspruchnahme

zu rechnen ist. Steuerlatenzen führen im Konzern

bei einem konzerneinheitlichen Steuersatz von

30 % zu möglichen aktiven latenten Steuern in

Höhe von EUR 22,2 Mio.

Von demWahlrecht zum Ansatz aktiver latenter

Steuern aufgrund sich ergebender Steuerentlastun-

gen nach § 274 Abs.1 S. 2 HGB wird abgesehen.

Der Ausweis der passiven latenten Steuern im

Konzernabschluss erfolgt gemäß § 306 S. 1 HGB.

Die passiven latenten Steuern ergeben sich aus der

Schuldenkonsolidierung.

Der Steueraufwand im Konzern würde, unter

Anwendung des in Deutschland geltenden Steuer-

satzes von ca. 30 % und einem Ergebnis vor Steuern

in Höhe von TEUR 44.011, TEUR 13.203 betragen.

Insbesondere aufgrund bestehender Verlustvorträge

bei der Koelnmesse GmbH sowie gegenläufiger

nichtabzugsfähiger Aufwendungen, Steuerbilanz-

effekte und gewerbesteuerlicher Zurechnungen ergibt

sich ein effektiver Steueraufwand in Höhe von

TEUR 7.172 bzw. ein effektiver Steuersatz von 16,3 %.

V. Angaben zu den Bilanzen

Anlagevermögen

Die Zusammensetzung und Entwicklung des

Konzernanlagevermögens und des Anlagevermögens

der Koelnmesse GmbH für die Zeit vom 1. Januar bis

31. Dezember 2015 sind in den nachfolgenden

Anlagenspiegeln dargestellt: