Anhang und Konzernanhang 50/51
Die Rückstellung für Altersteilzeit wird nach Maßgabe
des Blockmodells gebildet. Sie ist nach versicherungs-
mathematischen Grundsätzen mit einem risiko- und
laufzeitadäquaten Rechnungszinsfuß in Höhe von
2,18 % gemäß § 253 Abs. 2 S. 1 HGB abgezinst. Als
Rechengrundlage dienen die Richttafeln 2005 G
von Klaus Heubeck.
Die Rückstellung für drohende Verluste für Veran-
staltungen wird auf Basis des Deckungsbeitrags
(DB) 2 unter Berücksichtigung bestimmter,
veranstaltungsbezogener Gemeinkosten gebildet.
Die Zurechnung der Gemeinkosten (insbesondere
Hallenmieten und Abschreibungen) zu den einzel-
nen Veranstaltungen erfolgt als individueller
Kostensatz pro genutztem Quadratmeter.
Die Rückstellung für drohende Verluste aus Zins-
begrenzungsvereinbarungen wird mit dem negativen
Marktwert des Zinsswaps angesetzt.
Die Verbindlichkeiten werden zu Erfüllungsbeträgen
bilanziert.
Geschäftsvorfälle in fremder Währung werden mit
dem Kurs am Tag des Geschäftsvorfalls oder zum
ungünstigeren Devisenkassamittelkurs am Bilanz-
stichtag bewertet; Verluste aus Kursänderungen
sind stichtagsbezogen berücksichtigt. Auf fremde
Währung lautende Vermögensgegenstände und
Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von bis zu
einem Jahr werden grundsätzlich zum Devisen-
kassamittelkurs am Bilanzstichtag bewertet.
Als passive Rechnungsabgrenzungsposten werden
die im Geschäftsjahr erhaltenen Zahlungen
abgegrenzt, soweit sie auf Folgejahre entfallen.
Aktive und passive latente Steuern der Organträgerin
Koelnmesse GmbH sowie der zugehörigen Organ-
gesellschaft werden bilanziert, sofern mit einer
zukünftigen Steuerbe- oder -entlastung gerechnet
werden kann. Mögliche Steuerlatenzen entstehen
aus Unterschieden in den Bilanzansätzen der
Handelsbilanz und Steuerbilanz. Sie resultieren im
Wesentlichen aus folgenden Verpflichtungen und
führen im Einzelabschluss sowie im Konzern
insgesamt zu einem aktiven Überhang:
− Pensionsrückstellungen
− Rückstellung für Altersteilzeit
− Rückstellung für Drohverluste
− Rückstellungen für ausstehende
Mietverpflichtungen
Verlustvorträge führen ebenfalls zu aktiven
Steuerlatenzen, sofern mit einer Inanspruchnahme
zu rechnen ist. Steuerlatenzen führen im Konzern
bei einem konzerneinheitlichen Steuersatz von
30 % zu möglichen aktiven latenten Steuern in
Höhe von EUR 22,2 Mio.
Von demWahlrecht zum Ansatz aktiver latenter
Steuern aufgrund sich ergebender Steuerentlastun-
gen nach § 274 Abs.1 S. 2 HGB wird abgesehen.
Der Ausweis der passiven latenten Steuern im
Konzernabschluss erfolgt gemäß § 306 S. 1 HGB.
Die passiven latenten Steuern ergeben sich aus der
Schuldenkonsolidierung.
Der Steueraufwand im Konzern würde, unter
Anwendung des in Deutschland geltenden Steuer-
satzes von ca. 30 % und einem Ergebnis vor Steuern
in Höhe von TEUR 44.011, TEUR 13.203 betragen.
Insbesondere aufgrund bestehender Verlustvorträge
bei der Koelnmesse GmbH sowie gegenläufiger
nichtabzugsfähiger Aufwendungen, Steuerbilanz-
effekte und gewerbesteuerlicher Zurechnungen ergibt
sich ein effektiver Steueraufwand in Höhe von
TEUR 7.172 bzw. ein effektiver Steuersatz von 16,3 %.
V. Angaben zu den Bilanzen
Anlagevermögen
Die Zusammensetzung und Entwicklung des
Konzernanlagevermögens und des Anlagevermögens
der Koelnmesse GmbH für die Zeit vom 1. Januar bis
31. Dezember 2015 sind in den nachfolgenden
Anlagenspiegeln dargestellt: