Previous Page  49 / 79 Next Page
Information
Show Menu
Previous Page 49 / 79 Next Page
Page Background

III. Konsolidierungsgrundsätze

Die Bilanzen der ausländischen Tochtergesellschaften

wurden mit Ausnahme des Eigenkapitals, welches zu

historischen Umrechnungskursen umgerechnet wurde,

mit Stichtagskursen bewertet. Die Umrechnung der

Gewinn- und Verlustrechnungen der ausländischen

Tochtergesellschaften erfolgte mit den Jahresdurch-

schnittskursen. Die Differenzen aus der Währungs-

umrechnung wurden erfolgsneutral ins Eigenkapital

eingestellt.

Die Kapitalkonsolidierung erfolgt gemäß § 301 HGB

nach der Neubewertungsmethode (bis einschließlich

2009: Buchwertmethode) durch Verrechnung der

Anschaffungswerte der Beteiligungen mit dem

Konzernanteil am Eigenkapital der konsolidierten

Unternehmen, bewertet zum Zeitpunkt ihres

Erwerbs, ihrer Gründung oder ihrer erstmaligen

Einbeziehung.

Im Rahmen der Schuldenkonsolidierung sind alle

Forderungen und Verbindlichkeiten, die zwischen den

in den Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen

bestehen, gegeneinander aufgerechnet worden.

Durch die Aufwands- und Ertragskonsolidierung sind

die konzerninternen Aufwendungen und Erträge,

auch hinsichtlich der organschaftsvertraglich

bestimmten Ergebnisübernahmen, gegeneinander

aufgerechnet worden.

Zwischenergebnisse lagen nicht vor.

IV. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Die Jahresabschlüsse der in den Konzernabschluss

einbezogenen Unternehmen sowie der Konzernab-

schluss sind einheitlich nach den bei der Koelnmesse

GmbH angewandten Bilanzierungs- und Bewertungs-

methoden unter Berücksichtigung der Fortführung

der Unternehmenstätigkeit aufgestellt. Die auf die

vorhergehenden Jahresabschlüsse sowie auf den

Konzernabschluss angewandten Bilanzierungs- und

Bewertungsmethoden wurden beibehalten.

Die immateriellen Vermögensgegenstände werden

zu Anschaffungskosten, vermindert um lineare

Abschreibungen, bewertet. Die Anschaffungskosten

umfassen auch einzeln zuordenbare Nebenkosten

und nachträgliche Anschaffungskosten.

Anschaffungspreisminderungen wurden abgesetzt.

Den planmäßigen Abschreibungen liegen betriebs-

gewöhnliche Nutzungsdauern in Anlehnung an die

jeweils gültige amtliche AfA-Tabelle zugrunde. Die

Nutzungsdauern betragen für entgeltlich erworbene

gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und

Werte drei bis zehn Jahre. Die Abschreibung von

Firmenwerten im Konzernabschluss erfolgt über

zehn Jahre, da dies der voraussichtlichen Nutzungs-

dauer entspricht. Selbsterstellte immaterielle

Vermögensgegenstände sowie Entwicklungskosten

werden nicht aktiviert.

Das Sachanlagevermögen wird zu Anschaffungs-

kosten, vermindert um lineare Staffelsätze,

bewertet. Die Nutzungsdauern für Technische

Anlagen und Maschinen betragen zwischen 8 und

15 Jahre und für Andere Anlagen, Betriebs- und

Geschäftsausstattung zwischen 3 und 15 Jahre. Die

Bewertung der Gebäude erfolgt zu Anschaffungs-

kosten abzüglich linearer Staffelsätze und bei

Anschaffungen vor der Erstanwendung des BilMoG

abzüglich linearer oder degressiver Staffelsätze. Die

planmäßigen Abschreibungen erfolgen entsprechend

der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer pro rata

temporis und berücksichtigen den technischen und

wirtschaftlichenWertverzehr. Die Nutzungsdauern

für Gebäude und ähnliche Rechte betragen zwischen

24 und 99 Jahre. Für Aufbauten auf fremdem Grund

und Boden geht die Koelnmesse (in Übereinstimmung

mit dem Bewertungsgutachten der Stadt Köln zum

Substanzwert der Koelnmesse) von einer betriebsge-

wöhnlichen Nutzungsdauer aus, die über den Zeit-

punkt des Auslaufens der in diesem Zusammenhang

bestehenden Erbbaurechte hinausgehen kann.

Geringwertige Anlagegüter werden im Zugangsjahr

Anhang und Konzernanhang 48/49