III. Konsolidierungsgrundsätze
Die Bilanzen der ausländischen Tochtergesellschaften
wurden mit Ausnahme des Eigenkapitals, welches zu
historischen Umrechnungskursen umgerechnet wurde,
mit Stichtagskursen bewertet. Die Umrechnung der
Gewinn- und Verlustrechnungen der ausländischen
Tochtergesellschaften erfolgte mit den Jahresdurch-
schnittskursen. Die Differenzen aus der Währungs-
umrechnung wurden erfolgsneutral ins Eigenkapital
eingestellt.
Die Kapitalkonsolidierung erfolgt gemäß § 301 HGB
nach der Neubewertungsmethode (bis einschließlich
2009: Buchwertmethode) durch Verrechnung der
Anschaffungswerte der Beteiligungen mit dem
Konzernanteil am Eigenkapital der konsolidierten
Unternehmen, bewertet zum Zeitpunkt ihres
Erwerbs, ihrer Gründung oder ihrer erstmaligen
Einbeziehung.
Im Rahmen der Schuldenkonsolidierung sind alle
Forderungen und Verbindlichkeiten, die zwischen den
in den Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen
bestehen, gegeneinander aufgerechnet worden.
Durch die Aufwands- und Ertragskonsolidierung sind
die konzerninternen Aufwendungen und Erträge,
auch hinsichtlich der organschaftsvertraglich
bestimmten Ergebnisübernahmen, gegeneinander
aufgerechnet worden.
Zwischenergebnisse lagen nicht vor.
IV. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Die Jahresabschlüsse der in den Konzernabschluss
einbezogenen Unternehmen sowie der Konzernab-
schluss sind einheitlich nach den bei der Koelnmesse
GmbH angewandten Bilanzierungs- und Bewertungs-
methoden unter Berücksichtigung der Fortführung
der Unternehmenstätigkeit aufgestellt. Die auf die
vorhergehenden Jahresabschlüsse sowie auf den
Konzernabschluss angewandten Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden wurden beibehalten.
Die immateriellen Vermögensgegenstände werden
zu Anschaffungskosten, vermindert um lineare
Abschreibungen, bewertet. Die Anschaffungskosten
umfassen auch einzeln zuordenbare Nebenkosten
und nachträgliche Anschaffungskosten.
Anschaffungspreisminderungen wurden abgesetzt.
Den planmäßigen Abschreibungen liegen betriebs-
gewöhnliche Nutzungsdauern in Anlehnung an die
jeweils gültige amtliche AfA-Tabelle zugrunde. Die
Nutzungsdauern betragen für entgeltlich erworbene
gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und
Werte drei bis zehn Jahre. Die Abschreibung von
Firmenwerten im Konzernabschluss erfolgt über
zehn Jahre, da dies der voraussichtlichen Nutzungs-
dauer entspricht. Selbsterstellte immaterielle
Vermögensgegenstände sowie Entwicklungskosten
werden nicht aktiviert.
Das Sachanlagevermögen wird zu Anschaffungs-
kosten, vermindert um lineare Staffelsätze,
bewertet. Die Nutzungsdauern für Technische
Anlagen und Maschinen betragen zwischen 8 und
15 Jahre und für Andere Anlagen, Betriebs- und
Geschäftsausstattung zwischen 3 und 15 Jahre. Die
Bewertung der Gebäude erfolgt zu Anschaffungs-
kosten abzüglich linearer Staffelsätze und bei
Anschaffungen vor der Erstanwendung des BilMoG
abzüglich linearer oder degressiver Staffelsätze. Die
planmäßigen Abschreibungen erfolgen entsprechend
der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer pro rata
temporis und berücksichtigen den technischen und
wirtschaftlichenWertverzehr. Die Nutzungsdauern
für Gebäude und ähnliche Rechte betragen zwischen
24 und 99 Jahre. Für Aufbauten auf fremdem Grund
und Boden geht die Koelnmesse (in Übereinstimmung
mit dem Bewertungsgutachten der Stadt Köln zum
Substanzwert der Koelnmesse) von einer betriebsge-
wöhnlichen Nutzungsdauer aus, die über den Zeit-
punkt des Auslaufens der in diesem Zusammenhang
bestehenden Erbbaurechte hinausgehen kann.
Geringwertige Anlagegüter werden im Zugangsjahr
Anhang und Konzernanhang 48/49