V. Erklärung der Unternehmensführung
Der Gesetzgeber hatte 2015 das Gesetz zur gleichbe-
rechtigten Teilhabe von Frauen und Männern an
Führungspositionen in der Privatwirtschaft und im
öffentlichen Dienst verabschiedet (Teilhabegesetz).
Gemäß den neuen gesetzlichen Regelungen war der
Aufsichtsrat der Koelnmesse GmbH verpflichtet,
eine Zielgröße für den Frauenanteil im Aufsichtsrat
und in der Geschäftsführung sowie eine Frist zur
Erreichung dieser Ziele festzulegen. Daneben war die
Geschäftsführung der Gesellschaft verpflichtet,
für den Frauenanteil in den beiden Führungsebenen
unterhalb der Geschäftsführung Zielgrößen und
Fristen zur Erreichung der Zielgrößen festzulegen.
Die erste Zielerreichungsfrist durfte jeweils nicht
länger dauern als bis zum 30. Juni 2017.
Zum 31. Dezember 2015 liegt der Anteil weiblicher
Führungskräfte im Aufsichtsrat bei 19 %, auf der
Führungsebene I bei 33 %, auf der Führungsebene II
bei 6 % und auf der Führungsebene III bei 28 %.
Aufsichtsrat und Geschäftsführung haben jeweils
entschieden, den Zeitraum bis zum 30. Juni 2017
als erste Zielerreichungsfrist festzulegen. Als
Zielgröße für den Frauenanteil im Aufsichtsrat und
in der Geschäftsführung haben die Gesellschafter der
Koelnmesse GmbH, unter Kenntnisnahme des
Aufsichtsrats, 30 % festgelegt. Als Zielgröße für den
Frauenanteil auf den Führungsebenen II und III hat die
Geschäftsführung der Koelnmesse GmbH für die
Führungsebene II 6 % und für die Führungsebene III
28 % festgelegt. Diese Festlegung verknüpft die
Geschäftsführung mit der ausdrücklichen Absicht, auf
eine Steigerung der genanntenWerte hinzuwirken,
sofern in dem Zeitraum bis zum 30. Juni 2017
Vakanzen auf den jeweiligen Ebenen auftreten,
die mit entsprechend geeigneten und interessierten
Kandidatinnen besetzt werden können.
Köln, den 12. Mai 2016
Gerald Böse Katharina C. Hamma Herbert Marner