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V. Erklärung der Unternehmensführung

Der Gesetzgeber hatte 2015 das Gesetz zur gleichbe-

rechtigten Teilhabe von Frauen und Männern an

Führungspositionen in der Privatwirtschaft und im

öffentlichen Dienst verabschiedet (Teilhabegesetz).

Gemäß den neuen gesetzlichen Regelungen war der

Aufsichtsrat der Koelnmesse GmbH verpflichtet,

eine Zielgröße für den Frauenanteil im Aufsichtsrat

und in der Geschäftsführung sowie eine Frist zur

Erreichung dieser Ziele festzulegen. Daneben war die

Geschäftsführung der Gesellschaft verpflichtet,

für den Frauenanteil in den beiden Führungsebenen

unterhalb der Geschäftsführung Zielgrößen und

Fristen zur Erreichung der Zielgrößen festzulegen.

Die erste Zielerreichungsfrist durfte jeweils nicht

länger dauern als bis zum 30. Juni 2017.

Zum 31. Dezember 2015 liegt der Anteil weiblicher

Führungskräfte im Aufsichtsrat bei 19 %, auf der

Führungsebene I bei 33 %, auf der Führungsebene II

bei 6 % und auf der Führungsebene III bei 28 %.

Aufsichtsrat und Geschäftsführung haben jeweils

entschieden, den Zeitraum bis zum 30. Juni 2017

als erste Zielerreichungsfrist festzulegen. Als

Zielgröße für den Frauenanteil im Aufsichtsrat und

in der Geschäftsführung haben die Gesellschafter der

Koelnmesse GmbH, unter Kenntnisnahme des

Aufsichtsrats, 30 % festgelegt. Als Zielgröße für den

Frauenanteil auf den Führungsebenen II und III hat die

Geschäftsführung der Koelnmesse GmbH für die

Führungsebene II 6 % und für die Führungsebene III

28 % festgelegt. Diese Festlegung verknüpft die

Geschäftsführung mit der ausdrücklichen Absicht, auf

eine Steigerung der genanntenWerte hinzuwirken,

sofern in dem Zeitraum bis zum 30. Juni 2017

Vakanzen auf den jeweiligen Ebenen auftreten,

die mit entsprechend geeigneten und interessierten

Kandidatinnen besetzt werden können.

Köln, den 12. Mai 2016

Gerald Böse Katharina C. Hamma Herbert Marner