Der Rat der Stadt Köln, die Gremien der Koelnmesse
sowie die Gesellschafter der Grundstücksgesellschaft
Köln Messe 15–18 GbR haben im März 2016 dem
zwischen den Vertragsparteien ausgehandelten
Vergleich im Zusammenhang mit den Rechtsstreitig-
keiten bezüglich des Nordhallengeländes zugestimmt.
Der Vergleich sieht vor, dass sich die Mietzahlungen
pro Jahr für die Nordhallen dauerhaft reduzieren.
Der Rat hat gleichzeitig die Verpflichtung insbesondere
an die Sparkasse Köln/Bonn verabschiedet, auch für
die Zeit nach Beendigung des Mietvertrags, also nach
2035, zu einer Einigung zu kommen, die die Nutzung
der Nordhallen durch die Koelnmesse und ihre Ver-
anstaltungen sicherstellt. Die Sparkasse hatte
seinerzeit bei Vertragsabschluss eine entsprechende
Garantieerklärung abgegeben, über deren Gültigkeit
es heute unterschiedliche Auffassungen gibt.
Für den Messeplatz Köln, aber auch denWirtschafts-
standort insgesamt tragen die Ratsentscheidungen
ganz wesentlich zur Zukunftssicherung bei.
Der Vergleich zwischen den Vertragsparteien sowie
die Entscheidungen der Gremien der Parteien stehen
unter demVorbehalt, dass die EU-Kommission ihre
Zustimmung unter beihilfe- und vergaberechtlichen
Aspekten geben wird. Solange diese Zustimmung
nicht vorliegt, kann noch nicht davon ausgegangen
werden, dass sich die aus den Entscheidungen ergeben-
den positiven Ergebniseffekte realisieren lassen.
Nach dem Bilanzstichtag sind ansonsten keine
Sachverhalte bekannt geworden, die eine andere
Darstellung der Lage des Unternehmens im Rahmen
der Berichtspflicht nach § 289 Abs. 1 HGB nach
sich gezogen hätten.
III. Nachtragsbericht