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Der Rat der Stadt Köln, die Gremien der Koelnmesse

sowie die Gesellschafter der Grundstücksgesellschaft

Köln Messe 15–18 GbR haben im März 2016 dem

zwischen den Vertragsparteien ausgehandelten

Vergleich im Zusammenhang mit den Rechtsstreitig-

keiten bezüglich des Nordhallengeländes zugestimmt.

Der Vergleich sieht vor, dass sich die Mietzahlungen

pro Jahr für die Nordhallen dauerhaft reduzieren.

Der Rat hat gleichzeitig die Verpflichtung insbesondere

an die Sparkasse Köln/Bonn verabschiedet, auch für

die Zeit nach Beendigung des Mietvertrags, also nach

2035, zu einer Einigung zu kommen, die die Nutzung

der Nordhallen durch die Koelnmesse und ihre Ver-

anstaltungen sicherstellt. Die Sparkasse hatte

seinerzeit bei Vertragsabschluss eine entsprechende

Garantieerklärung abgegeben, über deren Gültigkeit

es heute unterschiedliche Auffassungen gibt.

Für den Messeplatz Köln, aber auch denWirtschafts-

standort insgesamt tragen die Ratsentscheidungen

ganz wesentlich zur Zukunftssicherung bei.

Der Vergleich zwischen den Vertragsparteien sowie

die Entscheidungen der Gremien der Parteien stehen

unter demVorbehalt, dass die EU-Kommission ihre

Zustimmung unter beihilfe- und vergaberechtlichen

Aspekten geben wird. Solange diese Zustimmung

nicht vorliegt, kann noch nicht davon ausgegangen

werden, dass sich die aus den Entscheidungen ergeben-

den positiven Ergebniseffekte realisieren lassen.

Nach dem Bilanzstichtag sind ansonsten keine

Sachverhalte bekannt geworden, die eine andere

Darstellung der Lage des Unternehmens im Rahmen

der Berichtspflicht nach § 289 Abs. 1 HGB nach

sich gezogen hätten.

III. Nachtragsbericht